Beratungseinsatz
Wenn Sie Pflegegeld beziehen und zu Hause gepflegt werden, ist der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI ein wichtiger und gesetzlich vorgeschriebener Termin, um Ihre Pflegesituation zu unterstützen. Unsere erfahrenen Pflegeberater stehen Ihnen zur Seite, beantworten alle Fragen und helfen, den Alltag besser zu organisieren.
Darum beraten lassen

Qualität sichern
Eine Beratung dient zur Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege.

Praktische Unterstützung
Wir prüfen, ob Hilfsmittel fehlen oder weitere Hilfe sinnvoll ist.

Entlastung & Orientierung
Wir geben Tipps, wie Pflege leichter zu organisieren ist.

Pflegegeld sichern
Fristen einhalten, damit keine Kürzung des Pflegegeldes droht.
Mögliche Pflegeleistungen
Pflegegeld – Unterstützung für die häusliche Pflege
- Monatliche Geldleistung der Pflegekasse für Menschen, die zu Hause gepflegt werden
- Nutzung frei möglich (z. B. Anerkennung für pflegende Angehörige oder zusätzliche Hilfe)
- Monatliche Beträge (2026):
Pflegegrad 1: hat keinen Anspruch auf Pflegegeld (hier stehen die Entlastungsleistungen von 131€ zu Verfügung).
Pflegegrad 2: 347 €
Pflegegrad 3: 599 €
Pflegegrad 4: 800 €
Pflegegrad 5: 990 €
Pflegesachleistungen – Hilfe durch professionelle Pflegekräfte
- Wirtschaftliche Beträge für den Einsatz eines ambulanten Pflegedienstes
- Leistungen z.B. bei Körperpflege, Ankleiden, Grundpflege
- Monatliche Sachleistungsbeträge (2026):
Pflegegrad 2: 796 €
Pflegegrad 3: 1.497 €
Pflegegrad 4: 1.859 €
Pflegegrad 5: 2.299 €
- Kombination mit Pflegegeld möglich: Pflegegeld wird anteilig gezahlt, abhängig vom Einsatz des Pflegedienstes
Entlastungsbetrag – 131 € monatlich für Alltagshilfe
- Für alle Pflegegrade einschließlich Pflegegrad 1
- Nutzung z. B.: Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung (Einkaufen, Spaziergänge), niedrigschwellige Betreuungsangebote
- Betrag wird nicht automatisch ausgezahlt – Nachweis erforderlich
Pflegehilfsmittel – Kleine Helfer im Alltag
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis 42 € pro Monat (z. B. Einmalhandschuhe)
- Technische Hilfsmittel im Haushalt, wie Hausnotrufanlagen, werden zusätzlich bezuschusst, inklusive Anschaffung und Betrieb.
Wohnumfeldanpassung – Einmalige Zuschüsse
- Wenn der Alltag zu Hause durch bauliche Hürden erschwert wird (z. B. barrierefreie Dusche, Treppenlift), übernimmt die Pflegekasse Zuschüsse von bis zu 4.180 € pro Maßnahme.
- In ambulant betreuten Wohngruppen sind höhere Zuschüsse möglich, wenn mehrere Menschen gemeinsam wohnen.
- Ziel: Alltag zu Hause sicherer und barrierefrei gestalten.
- Der Zuschuss von bis zu 4.180 € erfolgt direkt durch die Pflegekasse.
Verhinderungs- & Kurzzeitpflege – Wenn Übergange nötig sind
- Geldleistungen, wenn pflegende Person verhindert ist (z. B. krank, Urlaub) oder stationäre Pflege vorübergehend nötig
- Gemeinsames Jahresbudget: bis 3.539 € (flexibel nutzbar)
- Nutzung z.B. für Ersatzpflege durch ambulanten Dienst, privat beauftragte Person oder Übergangsbetreuung in Pflegeeinrichtung
Tages- & Nachtpflege – Teilstationäre Betreuung
- Teilstationäre Betreuung als Ergänzung zur häuslichen Pflege
- Monatliche Beträge (2026) je nach Pflegegrad: 721 € – 2.085 €
- Ideal für Entlastung tagsüber oder nachts
Die Beratung hat mir gezeigt, wie ich Pflege gut organisieren und Hilfen nutzen kann.
Ablauf vom Beratungseinsatz
1.
Hausbesuch durch einen erfahrenen Pflegeberater direkt bei Ihnen zu Hause
2.
Erfassung Ihres Pflegealltags: Fragen zum Tagesablauf, zur Pflegeorganisation und zu Hilfsmitteln
3.
Individuelle Beratung & Planung: praktische Tipps für die Pflege und Hinweise auf weitere Unterstützungsangebote
4.
Dauer: in der Regel bis zu 30 Minuten
5.
Dokumentation & Pflegekasse: Ergebnisse werden ins Beratungsformular eingetragen und direkt bei der Pflegekasse eingereicht
6.
Kosten: der Beratungseinsatz ist kostenfrei, die Pflegekasse übernimmt die kompletten Kosten
Nicht vergessen
Termin nicht verpassen:
- Pflegegeld wird ggf. um 50 % gekürzt oder gestrichen
Fristen im Blick:
- Pflicht: halbjährlich
- Bei Pflegegrad 4 und 5: bei Bedarf auch alle 3 Monate möglich
Beratung rechtzeitig einplanen
- Termin vereinbaren
- Unterlagen bereithalten
- Fragen notieren
Denken Sie an Ihren verpflichtenden Beratungseinsatz und vermeiden Sie Kürzungen beim Pflegegeld.
Vereinbaren Sie rechtzeitig Ihren Termin – wir unterstützen Sie zuverlässig und unkompliziert.
Kurz & Knapp: Leistungen auf einen Blick
Monatliche Leistungen (2026)
| Leistung | PG 1 | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 |
|---|---|---|---|---|---|
| Pflegegeld | – | 347 € | 599 € | 800 € | 990 € |
| Pflegesachleistungen | – | 796 € | 1.497 € | 1.859 € | 2.299 € |
| Entlastungsbetrag | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € |
| Tages- & Nachtpflege | – | 721 € | 1.357 € | 1.685 € | 2.085 € |
| Pflegehilfsmittel | 42 € | 42 € | 42 € | 42 € | 42 € |
Jährliche / Einmalige Leistungen (2026)
| Leistung | PG 1 | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 |
|---|---|---|---|---|---|
| Verhinderungs- & Kurzzeitpflege (gemeinsames Budget) | – | bis 3.539 € | bis 3.539 € | bis 3.539 € | bis 3.539 € |
| Wohnumfeldverbesserung (einmalig) | bis 4.180 € | bis 4.180 € | bis 4.180 € | bis 4.180 € | bis 4.180 € |